Ausbildung und Arbeitssicherheit

Sicherheit durch Ausbildung und Prävention

 Wir wollen uns mit unseren Maßnahmen an der CO² Einsparung beteiligen.

BaumgeschenkIn userem Fuhrpark befinden sich seit August 2017 zwei Elektrofahrzeugen und seit Januar 2019 zusätzliches Hybridfahrzeug. Im August 2020 wurde ein Dieselfahrzeuge gegen ein weiteres Hybridfahrzeug ausgetauscht, damit wird der Schadstoffausstoß bei uns weiter gesenkt. Wir produzieren seit 2009 mit der Photovoltaikanlage im Jahr ca. 9600 kWh Strom, aus dieser Anlage werden auch die Batterien der Elektrofahrzeuge und der Hybridfahrzeuge geladen. Seit Juni 2019 kommt bei uns zusätzlich eine Solarthermieanlage mit 20m² Kollektorfläche zum Einsatz, die den Warmwasserspeicher für Heizungs- und Brauchwasser unterstützt. Zusätzlich wurde die  alte Niedertemperaturheizung gegen eine Brennwertheizungsanlage  mit deutlich wenigerem Heizölverbrauch ausgewechselt.

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renault 2  Mit diesen Maßnahmen tragen wir zur einer nicht

  unerheblichen Einsparung von CO² bei. Weitere Informationen hier

 

 

 

Neuerungen bei Erste-Hilfe-Kursen in der Abrechnung ab15.02.2023:

„Bei einer Abrechnung über eine der Berufsgenossenschaften wird zum Lehrgangsbeginn das vollständig und korrekt ausgefüllte, unterschriebene und gestempelte  „Formular für die Anmeldung und Bestätigung der Teilnehmer an der Aus- und Fortbildung für betriebliche Ersthelfer“ der zuständigen Berufsgenossenschaft benötigt. Dabei ist darauf zu achten, dass alle notwendigen Daten korrekt eingetragen wurden. Dieses Abrechnungsformular muss vor der Veranstaltung durch den/ die Teilnehmer der Lehrgangsleitung übergeben werden.

Bitte beachten Sie die Bestimmungen der zuständigen Berufsgenossenschaft über eine etwaige vorherige Genehmigung durch diese (BGW, BGN, KUVB. GUVV). Teilnahmegebühren, die nicht von der Berufsgenossenschaft übernommen werden, stellen wir dem Auftraggeber grundsätzlich in Rechnung.

Sollte das Formular am Tag der Veranstaltung uns nicht im Original und korrekt ausgefüllt, inkl. Genehmigungsvermerk (bei der BGW, BGN, GUVV und KUVB notwendig) vorliegen, erfolgt Rechnungsstellung mit dem jeweils gültigen öffentlichen Teilnehmersatz an den Auftraggeber. Eine Stornierung der Rechnung ist ab diesem Zeitpunkt, selbst durch Nachreichen eines gültigen Abrechnungsformulars, nicht mehr möglich.“

Bei Inhouse-Schulung ist eine Mindestteilnehmerzahl von 12 Personen erfoderlich, Sollten diese nicht erreicht werden, so wird die Differenz der fehlenden TN auf 12 TN, zu dem aktuell gültigen Betrag für TN dem Auftraggeber in Rechnung gestellt

Die unten stehenden AGB sind für unsere gesamten Ausbildungen gültig.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für unsere Ausbildungen:

Teilnahmebedingungen für Maßnahmen / Seminare und andere Leistungen der Ausbildungsstätte Endlich(nachfolgend Ausbildungsstätte genannt). Bei dem vorliegenden Dokument handelt es sich um "Allgemeine Geschäftsbedingungen" im Sinne des gleich lautenden Gesetzes (AGBG). Sie gelten für das ganze Unternehmen allgemein und dürfen als solche nicht abgeändert werden. Alleine im Wege einer einzelvertraglichen zusätzlichen schriftlichen Abrede ist die Änderung einzelner Bestimmungen zulässig.

1. Anmeldung
Die Anmeldung muss schriftlich auf dem dafür vorgesehenen Anmeldeformular erfolgen. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangsdatums berücksichtigt. Nach dem Eingang Ihrer schriftlichen Anmeldung erhalten Sie in den folgenden Tagen eine Rechnung, die gleichfalls eine Anmeldebestätigung darstellt. Jegliche Anmeldung zu einer Aus- oder Fortbildung bei der Ausbildungsstätte, ist ein rechtsverbindlicher Vertrag mit dem Teilnehmer bzw. der entsendenden Stelle.

2. Inhalt des Seminars
(1) Der Inhalt und die Durchführung des Seminars richten sich nach dem jeweiligen Seminarprogramm, das insoweit Bestandteil dieses Vertrages ist.
(2) Die Ausbildungsstätte ist berechtigt, einzelne Seminarinhalte aus fachlichen Gründen ohne Zustimmung des Auftraggebers abzuändern, soweit dadurch nicht der Kern des vereinbarten Seminars berührt wird.

3. Rücktritt / Kündigung
Der Rücktritt von einer Aus- oder Fortbildung muss schriftlich erfolgen. Sofern in den Einzelausschreibungen keine anderen Angaben erfolgen, gelten folgende Rücktrittsbedingungen:
Die Stornierung der Teilnahme durch den Teilnehmer bzw. seiner entsendenden Stelle bis 28 Tage vor Seminarbeginn ist kostenfrei, danach und bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn, stellen wir Ihnen 50% der ausgewiesenen Teilnahmegebühr in Rechnung. Nach dieser Frist wird die gesamte Teilnahmegebühr erhoben. Wenn Sie zum Zeitpunkt Ihrer Absage einen Ersatzteilnehmer stellen können, der den Voraussetzungen entspricht, oder die Ausbildungsstätte einen Ersatzteilnehmer stellen kann, so entfallen die Stornierungsgebühren.

Bei Inhouse-Schulung ist eine Mindestteilnehmerzahl von 12 Personen erfoderlich, Sollten die nicht erreicht werden, so wird die Differenz der TN auf 12 TN, zu dem aktuell gültigen Betrag für TN in Rechnung gestellt

4. Absage einer Aus- oder Fortbildung durch die Ausbildungsstätte
Die Ausbildungsstätte behält sich die Absage von Seminaren aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, z.B. Nicht erreichen der Seminartyp abhängigen Teilnehmerzahl, kurzfristiger Ausfall des Dozenten, vor. Bei einer Absage wird versucht, den Auftraggeber auf einen anderen Veranstaltungstermin umzubuchen, sofern der Auftraggeber einverstanden ist. Andernfalls erfolgt die volle Rückerstattung der eventuell bereits gezahlten Seminargebühren. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Schadensersatzansprüche gleich welcher Art sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen der Ausbildungsstätte.

5. Gebühren und Zahlungsbedingungen
Nach dem Eingang Ihrer schriftlichen Anmeldung erhalten Sie in den folgenden Tagen eine Rechnung, die gleichfalls eine Anmeldebestätigung darstellt.
(1) Die Seminargebühren werden nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt spätestens zu Seminarbeginn. Erst nach Eingang der Rechnungssumme auf dem Konto von der Ausbildungsstätte wird die Anmeldung rechtskräftig.(2) In einzelnenFällen kann auf Rücksprache eine andere Vorgehensweise abgesprochen werden. Für Stammkunden kann einen Rechnungsstellung nach dem Kurs erfolgen.
(3) Verzug tritt 14 Tage nach Rechnungserhalt ein. Ab diesem Zeitpunkt sind rückständige Rechnungsbeträge mit 5 % über dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Basiszinssatz zu verzinsen. Soweit der Auftraggeber nicht Verbraucher im Sinne des BGB ist, beträgt der Zinssatz 8 % über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

6. Sonstiges
(1) Die Ausbildungsstätte haftet nicht für Schäden, die durch Unfälle und / oder durch Verlust oder Diebstahl von in die Ausbildungsräume eingebrachten Sachen, insbesondere Garderobe oder Wertgegenstände, entstehen. Bei von der Ausbildungsstätte zu vertretenden Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet diese nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages zwischen dem Auftraggeber und der Ausbildungsstätte, insbesondere Individualabsprachen, sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Mündliche Zusagen oder Vereinbarungen über die Entbehrlichkeit der Schriftform sind unwirksam.
(3) Alle ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Sie werden exklusiv dem Teilnehmer eines Seminars zur Verfügung gestellt. Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Unterlagen oder von Teilen daraus behält die Ausbildungsstätte. Kein Teil von den Unterlagen darf, auch auszugsweise, ohne die schriftliche Genehmigung der Ausbildungsstätte in irgendeiner Form, auch nicht zum Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.
(4) Die von der Ausbildungsstätte übermittelten Daten des Auftraggebers werden in der EDV-Anlage verarbeitet.
(5) Für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ist Erfüllungsort der Veranstaltungsort. Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Sitz von der Ausbildungsstätte, soweit der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist oder Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei sämtlichen Ansprüchen von der Ausbildungsstätte gegen den Auftraggeber, soweit er Nichtkaufmann ist, dessen Wohnsitz als Gerichtsstand. Für die Beziehung zwischen den Vertragspartnern ist allein der Vertrag verbindlich. Auf das Vertragsverhältnis findet Deutsches Recht Anwendung.
(6) Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sich eine Lücke herausstellen, so wird infolgedessen die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Der Auftraggeber und die Ausbildungsstätte verpflichten sich in diesem Fall, den beabsichtigten Zweck durch Vereinbarung einer Ersatzbestimmung anzustreben.

7. Unterbringungs- und Verpflegungskosten
Die Ausbildungsstätte kann auf Wunsch die Unterbringung und Verpflegung bei Aus- oder Fortbildungen vermitteln. Diese Vermittlung ist für den Teilnehmer kostenfrei. Eine Haftung für etwaige Unstimmigkeiten etc. mit den jeweiligen Vermietern, dem Hotel oder anderer Kost & Logis Anbietern, wird von der Ausbildungsstätte nicht übernommen.

8. Sonstige Anfragen
Anfragen von Anwälten, Abmahnanwälten, Behörden, Einrichtungen etc. die sich nicht auf unseren Geschäftszweck richten, sondern den Zweck verfolgen unsere Zeit und Ressourcen in Anspruch zu nehmen, Ansprüche von Dritten geltend machen, Eingaben von Dritten bearbeiten die wiederum den Zweck verfolgen uns zu Schaden oder anderweitig unsere Ressourcen in Beschlag etc. nehmen behalten wir uns vor, kostenpflichtig nach unserem aktuellen Preisverzeichnis zu bearbeiten, derzeit mit 130‚- € / angefangener Stunde.

9. Information und Beratung
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter/innen.

Einige Bilder aus unserem Ausbildungsbereich

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Unser 1. Elektrofahrzeug seit 07.08.17

Kranprfung

Aufstellung einer Kranführerprüfung

20170330 085612

Abnahme der Krananlage

20170330 085725

Prüfgewicht 2,5 To

 2 Stapler ase 32 Gabelstapler für die Ausbildung  HAB ASE 3Scherenhebebühne (Arbeitshöhe 9,50m)
 DSCI0527Gelenkteleskopbühne (Arbeitshöhe 11.80m)  tel arbb kranKrananlage 2 Tonnen, 3 Wege verfahrbar
 DSCI0530Seilzug der Krananlage  heimibrandsimulatorUnser Brandsimulator (Foto: Fa.: Heimlich)

Die UVV DGUV Vorschrift 52 (bisherige BGV D6) gibt entsprechende Vorgaben zum sicheren Betrieb und zur sicheren Bedienung von Kranen vor. Nach § 29 darf der Unternehmer nur Personen mit der Bedienung von Kranen beauftragen, die unterwiesen sind und diese Befähigung auch nachweisen können.

Sie erhalten im Rahmen der Ausbildung einen umfassenden Überblick über die entsprechenden rechtlichen Vorschriften und in Form von praktischen Übungen werden Ihnen die Grundlagen zur Bedienung von Brücken- und Portalkranen vermittelt.
Teilnehmerkreis:
Bedienpersonal für Brücken-, Hallen- und Portalkrane

Inhalte

  • - Vorschriften zum Betrieb von Kranen, DGUV Vorschrift 52 (BGV D6)
  • - Winden, Hub- und Zuggeräte, DGUV Vorschrift 54 (BGV D8)
  • - Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb, DGUV Regel 100-500 (BGR 500)
  • - Rechtliche Grundlagen
  • - Unfallschwerpunkte
  • - Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel
      - Seile, Ketten, Hubbänder usw.
      - Bestimmungen für das sichere Anschlagen
      - Zusammenwirkung von Hebezeugen, Anschlagmitteln und Lasten
      - Verhaltensregeln
      - Unterweisung
  • - Anschlag- und Lastaufnahmemittel
  • - Aufgaben und Pflichten des Kranführers
  • - Schriftliche Abschlussprüfung
  • - Vielfältige praktische Übungen mit der Krananlage
  • - Praktische Abschlussprüfung

Dauer

1 Tag bei Vorkenntnis, 2 Tage bei Kombinationen (in Ausnahmefällen 3 Tage). Termine finden Sie hier.

Bei Bediener mit Vorerfahrung kann nach Absprache eine anderer Zeitbedarf (1 Tag) geklärt werden.

Teilnehmerkreis

Personen, die Brückenkrane, Portalkrane, Säulenschwenkkrane und ähnliches Gerät bedienen sollen

Voraussetzungen

Sie sind mindestens 18 Jahre alt und verfügen über die erforderliche körperliche und geistige Eignung.

Sie beherschen die deutsche Sprache in Wort und Schrift (mind. B2), die Prüfungen sind nur in deutscher Sprache möglich!

Abschluss

Zertifikat und Bedienerausweis

Hinweis

Sicherheitsschuhe und Schutzhelm sind mitzubringen

Preis pro Teilnehmer 259,00 Euro bei 2 Tagen (bei Vorkenntnis 1 Tag 185,00 Euro), bei Firma immer zuzügl MwSt., inkl. Lehrmaterial, bei mehren TN bitte Preis anfragen.

Anmeldung für die nächsten Termine:


Anmeldung:
Anmeldungen sind nur über E-mail oder das Kontakformular möglich wegen der begrenzten Plätze.
Nächste Erste-Hilfe-Kurse in

Nürnberg am
11.05.2024
oder am
04.06.2024 oder
08.06.2024

Für weitere Fragen:
Mo.-Do. von 8.00 - 15.30 Uhr
Tel.: 09129-9065105
Tel.: 0911-47714906
oder Email
kurse[at]ausbildung-nbg.de

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