Ausbildung und Arbeitssicherheit

Sicherheit durch Ausbildung und Prävention

 Wir wollen uns mit unseren Maßnahmen an der CO² Einsparung beteiligen.

BaumgeschenkIn userem Fuhrpark befinden sich seit August 2017 zwei Elektrofahrzeugen und seit Januar 2019 zusätzliches Hybridfahrzeug. Im August 2020 wurde ein Dieselfahrzeuge gegen ein weiteres Hybridfahrzeug ausgetauscht, damit wird der Schadstoffausstoß bei uns weiter gesenkt. Wir produzieren seit 2009 mit der Photovoltaikanlage im Jahr ca. 9600 kWh Strom, aus dieser Anlage werden auch die Batterien der Elektrofahrzeuge und der Hybridfahrzeuge geladen. Seit Juni 2019 kommt bei uns zusätzlich eine Solarthermieanlage mit 20m² Kollektorfläche zum Einsatz, die den Warmwasserspeicher für Heizungs- und Brauchwasser unterstützt. Zusätzlich wurde die  alte Niedertemperaturheizung gegen eine Brennwertheizungsanlage  mit deutlich wenigerem Heizölverbrauch ausgewechselt.

smart 3

renault 2  Mit diesen Maßnahmen tragen wir zur einer nicht

  unerheblichen Einsparung von CO² bei. Weitere Informationen hier

 

Automatisierte Externe Defibrillation durch Laien

Dieser Kurs soll den Ersthelfer die Befähigung zur lebensrettenden Defibrillation (Abgabe eines Elektroschocks) bei Herzkammerflimmern, mit einem Automatisierten Externen Defibrillator (AED), vermitteln.

Der plötzliche Herztod tritt ca. 120.000 mal pro Jahr in Deutschland auf. Dieses Ereignis kann überall passieren: am Arbeitsplatz, zu Hause oder beim Sport. In den meisten Fällen liegt ein sogenanntes Herzkammerflimmern vor, die einzige effiziente Maßnahme liegt in der    Defibrillation. Da die Überlebenschance mit jeder Minute Zeitverzögerung um ca. 10% sinkt, ist der Erfolg nur bei einer frühzeitgen Defibrillation wahrscheinlich. In diesem Kurs bekommt der Laie nocheinmal ein zusätzliches Hintergrundwissen vermittelt, dass über den Unterrichtsstoff der Ersten Hilfe hinausgeht.

Da diese Maßnahme sehr einfach zu erlernen ist und die Bedienung der Geräte ist wesentlich unkomplizierter als allgemein in der Bevölkerung angenommen.

In immer mehr Unternehmen und Behörden werden diese Geräte vorgehalten und diese Maßnahme wird auch bereits von den betrieblichen Ersthelfern angewandt.

 

Teilnahmevoraussetzungen: Keine

 

Automatisierte Externe Defibrillation - Training für Laien

Das AED - Trainig dient der Auffrischung der in den oben angegebenen Kurs erworbenen Kenntnisse. Diese4 Auffrischung sollte regelmäßig im Abstand von ca. 2 Jahren weiderholt werden. Somit bekommt auch der Laie regelmäßige die Neuerungen in diesem Berich mitgeteilt.

 

 

Teilnahmevoraussetzungen: Vorherige Teilnahme an einem AED-Lehrgang / AED -Training

Umfang: 2 Unterichtsstunden

Wir haben für die Durchführung der Aus- und Fortbildung der betrieblichen Ersthelfer und der Ersten Hilfe Kurse für die Fahrerlaubnis die Ermächtigung von der Qualitätssicherungsstelle der Berufsgenossenschaft (QSEH VBG) erteilt bekommen. Die Inhalte sind sowohl von der Fahrerlaubnisverodnung als auch von der Berufsgenossenschaft nach DGUV Grundsatz 304-001 Anhang 1 geregelt und vorgeschrieben. Dadurch wird gewährleistet, dass von den ausbildenden Stellen der einheitliche Ausbildungsinhalt gewährleistet wird.

Auf Wunsch biten wir auch Inhouse  - Kurse an, die ab einer entsprechenden Teilnehmerzahl bei Ihnen durchgeführt werden können. Ebenso sind nach Absprache Wunschtermine möglich, um einen reibungslosen Betriebsablauf zu gewährleisten.

Die VBG fördert die Erste Hilfe Ausbildung für die Trainer C, näheres hier: pdf

Durch die BG - Ermächtigung sind wir berechtigt, die Abrechnung direkt mit der BG vorzunehmen.

 

Hier erhalten Sie das BG - Abrechnungsformular.pdf

Von den Führerscheinbewerber aller Klassen , wird dieser Kurs benötigt. Die Dauer dieses Kurses beträgt 9 UE (Unterrichtseinheiten) zu je 45 min / UE. Am Ende des Kurses erhalten Sie eine Teilnehmerbescheinigung die zur Vorlage bei der Verkehrsbehörde dient.

Der Inhalt des Kurses in Theorie und den praktischen Übungen ist nach den gesetzlichen Vorgaben geregelt.

Als ermächtigte Stelle sind wir berechtigt, die Bescheinigungen für die Verkehrsbehörde auszustellen.

Für den Erwerb oder Verlängerung der JuLeiCa (Jugendleitercard), der Trainer- und Übungsleiterlizensen und als Eingangsvoraussetzung. Weitere Informationen unter EH - Vereine.

 

Vor dem Physikum für med. Studenten, sowie den Erwerb verschiedener Privatpilotenlizenzen und für den Erwerb des Tauchscheins ist jetzt dieser Kurs mit 9 UE ebenfalls ausreichend.

 

Für Terminanfragen benutzen Sie bitte das Kontaktformular oder informieren Sie sich telefonisch unter 09129 - 90 65 105, ebenso besteht die Möglichkeit per Fax unter 09129 - 90 65 140 mit uns Kontakt aufzunehmen.

Anfragen können auch per email unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gestellt werden oder über das Kontaktformular hier.

Betriebe sind nach DGUV Vorschrift 1 verpflichtet eine bestimmte Anzahl Ersthelfer zu haben. Art und Umfang richtet sich nach den betrieblichen Gegebenheiten. Unser Sachverständigenbüro berät Sie in dieser Frage gerne.
 
Ersthelfer müssen von ermächtigten Stellen Aus- und Fortgebildet sein - §26 Abs. 2 UVV "Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift 1).

Die ermächtigten Stellen haben die Anforderungskriterien des Grundsatzes "Ermächtigung von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe" (DGUV Grundsatz 304-001) zu erfüllen.

Wir können als ermächtigte Stelle der Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe der VBG, diese Kurse anbieten. Die Kurse können bei Ihnen als Inhouse - Schulung, bei entsprechender Teilnehmerzahl, abgehalten werden oder in unseren Schulungsräumen.

Die Inhalte der Ausbildung sind in der DGUV Regel 304-001 Anhang 1 für die Grundausbildung und im Anhang 2 für regelmäßige Fortbildung geregelt, sie entsprechen in etwa der allgemeinen Ersten Hilfe, sind jedoch durch betriebsspezifische Ausbildungsinhalte ergänzt.

Für Terminanfragen benutzen Sie bitte das Kontaktformular oder Informieren Sie sich telefonisch unter 09129 - 90 65 105, ebenso besteht die Möglichkeit per Fax unter 09129 - 90 65 092 mit uns Kontakt aufzunehmen.

Anfragen können auch per email unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gestellt werden.

Wichtig: Bitte bringen Sie das Formular für die BG - Abrechnung am ersten Kurstag, ausgefüllt und von Ihrem Betrieb unterschrieben und abgestempelt, im Original mit. Ansonsten muss eine direkte Abrechunng mit ihrem Betrieb erfolgen.

Sollten Sie bei der BG Nahrungsmittel und Gaststätten, BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege oder bei KUVB versichert sein, so müssen Sie die Anzahl der Ersthelfer sowie die Aus- oder Fortbildung vorher durch Ihre BG genehmigen lassen.

An den Abrechnungsformalitäten mit den Berufgenossenschaften ändert sich nichts, diese werden nach wie vor, von uns mit der entsprechenden Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse durchgeführt. Somit entstehen dem Betrieb für die Aus- und Fortbildung der betrieblichen Ersthelfer keine Ausbildungskosten.

Anmeldung für die nächsten Termine:


Anmeldung:
Anmeldungen sind nur über E-mail oder das Kontakformular möglich wegen der begrenzten Plätze.
Nächste Erste-Hilfe-Kurse in

Nürnberg am
11.05.2024
oder am
04.06.2024 oder
08.06.2024

Für weitere Fragen:
Mo.-Do. von 8.00 - 15.30 Uhr
Tel.: 09129-9065105
Tel.: 0911-47714906
oder Email
kurse[at]ausbildung-nbg.de

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